{"id":107,"date":"2018-06-02T12:43:30","date_gmt":"2018-06-02T12:43:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/?page_id=107"},"modified":"2024-02-13T19:12:29","modified_gmt":"2024-02-13T19:12:29","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/?page_id=107","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a7 1<\/strong> &#8211; Der Verein, der Mitglied im SSH S\u00e4ngerbund Schleswig-Holstein ist, f\u00fchrt den Namen\u00a0 &#8220; Kellinghusener Frauenchor von 1947&#8243;.\u00a0Er hat seinen Sitz in Kellinghusen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong> -Zweck des Vereins<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts\u00a0 &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesanges.\u00a0Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n<p>Durch regelm\u00e4\u00dfige Proben bereitet sich der Chor f\u00fcr Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor, stellt sich dabei auch in den Dienst der \u00d6ffentlichkeit. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfiger Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Jeder Beschluss \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung ist dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen. Die Erf\u00fcllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder konfessionellen Richtung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong> &#8211; Mitglieder<\/p>\n<p>Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern. Aktives Mitglied kann jede nat\u00fcrliche\u00a0Person sein, die sich am Chorgesang beteiligen m\u00f6chte. Passives Mitglied kann jede nat\u00fcrliche\u00a0Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterst\u00fctzen will, ohne selbst zu singen. Die\u00a0Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong> &#8211; Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet a) bei freiwilligem Austritt, b) durch Tod, c) durch Ausschluss. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrlichen K\u00fcndigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Der Tod eines Mitgliedes bewirkt das sofortige Ausscheiden. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss f\u00fcr den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung der Mitgliederversammlung zu. Die Mitgliederversammlung, die \u00fcber die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen. Macht ein Mitglied von der Berufung keinen Gebrauch, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht mehr m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong> &#8211; Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<p>Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, die aktiven Mitglieder haben au\u00dferdem die Pflicht regelm\u00e4\u00dfig an den Chorproben teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag p\u00fcnktlich zu entrichten. Gleiches gilt f\u00fcr den von der Mitgliederversammlung aus besonderem Anlass beschlossenen Umlagesatz.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong> &#8211; Verwendung der Finanzmittel<\/p>\n<p>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und andere Zuwendungen dienen allein den beschriebenen Zwecken des Vereins. Nicht mit dem angegebenen Zweck zu vereinbarte Zuwendungen oder unangemessene Verg\u00fctungen d\u00fcrfen aus Vereinsmitteln weder an Mitglieder noch an andere Personen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong> &#8211; Organe des Vereins<\/p>\n<p>a) die Mitgliederversammlungen<\/p>\n<p>b) der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong> &#8211; Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im \u00fcbrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>Eine Mitgliederversammlung ist vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnugsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung wird von der ersten Vorsitzenden, deren Vertreterin oder einer zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiterin geleitet. Alle Beschl\u00fcsse, mit Ausnahme des Beschlusses der Aufl\u00f6sung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch die Schriftf\u00fchrerin protokolliert. Stimmberechtigt sind<br \/>\nalle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) Feststellung, Ab\u00e4nderung und Auslegung der Satzung<\/p>\n<p>b) Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes<\/p>\n<p>c) Wahl des Vorstandes<\/p>\n<p>d) Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern auf die Dauer von zwei Jahren. Die Wahl erfolgt j\u00e4hrlich im<br \/>\nWechsel.<\/p>\n<p>e) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages<\/p>\n<p>f) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>g) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>h) Entscheidung \u00fcber die Berufung nach \u00a7 3 und 4 der Satzung<\/p>\n<p>i) Ernennung von Ehrenmitgliedern nach \u00a7 3 der Satzung<\/p>\n<p>k) Entgegennahme des musikalischen Berichtes des Chorleiters<\/p>\n<p>Jedem Mitglied steht das Recht zu, Antr\u00e4ge einzubringen. Diese Antr\u00e4ge sind acht Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begr\u00fcndet beim Vorstand einzureichen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong> &#8211; Der Vorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<li>dem Beirat, gebildet aus dem Festausschuss<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand geh\u00f6ren an:<\/p>\n<ol style=\"list-style-type: lower-alpha;\">\n<li>die Vorsitzende<\/li>\n<li>die stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n<li>die Schriftf\u00fchrerin<\/li>\n<li>die Kassenwartin<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGH<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist allein vertretungsberechtigt. Scheidet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes w\u00e4hrend der Wahlzeit aus, so \u00fcbernimmt auf Beschluss der Vorstandschaft eines der \u00fcbrigen Mitglieder die Gesch\u00e4fte des Ausgeschiedenen bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung, auf der eine Ersatzwahl bis zum Ende der normalen Wahlzeit erfolgt.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand wird auf zwei Jahre gew\u00e4hlt, und zwar in Jahren mit gerader Jahreszahl die Vorsitzende und die Kassenwartin und in Jahren mit ungerader Jahreszahl die stellvertretende Vorsitzende und die Schriftf\u00fchrerin. Der Festausschuss wird j\u00e4hrlich gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, die von der Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen werden. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen und von der Vorsitzenden und der Schriftf\u00fchrerin zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong> &#8211; Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11<\/strong> &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Kellinghusen, die es\u00a0 unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Kellinghusen, den 19.02.2018<\/p>\n<p>Vorsitzende:\u00a0 Christine Garbrecht<\/p>\n<p>Stellvertretende Vorsitzende:\u00a0 Barbara Kn\u00fcppel<\/p>\n<p>Kassenwartin:\u00a0 Carmen B\u00fcscher<\/p>\n<p>Schriftf\u00fchrerin:\u00a0 Christiane Milberg<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 &#8211; Der Verein, der Mitglied im SSH S\u00e4ngerbund Schleswig-Holstein ist, f\u00fchrt den Namen\u00a0 &#8220; Kellinghusener Frauenchor von 1947&#8243;.\u00a0Er hat seinen Sitz in Kellinghusen. \u00a7 2 -Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich&#46;&#46;&#46;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":47,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/child-menu.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-107","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/107","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=107"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/107\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1402,"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/107\/revisions\/1402"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/47"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.frauenchor-kellinghusen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=107"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}